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AGB
Angebot Evas Hundesitting:
Tagesplatz, Halbtagesplatz, Spazierdienst, Ferienplatz, inklusive ausgiebigen Spaziergängen in der Hundegruppe mit Spiel, Spass und Grundgehorsamsübungen, Hol- und Bringdienst mit dem Auto
Vertragsbedingungen:
Einverständnis Vorgehen im Notfall:
Evas Hundesitting darf im Notfall eine Tierärztin/einen Tierarzt aufsuchen, sollte eine telefonische Rücksprache mit der Hundebesitzerin/dem Hundebesitzer oder dessen Notfall-Kontakt nicht möglich sein. Die Kosten für die Behandlung werden von der Hundebesitzerin/dem Hundebesitzer übernommen.
Vereinbartes Entgelt:
Die Hundebesitzerin/der Hundebesitzer ist mit der Bezahlung in Bar, per E-banking oder per Twint einverstanden. Kundschaft die Ihren Hund mehrmals pro Monat durch Evas Hundesitting betreuen lässt, erhält die monatliche Rechnung jeweils am letzten Tag des Monats per SMS, Whats App, Twint oder auf ausdrücklichen Wunsch auch per E-Mail oder in Papierform. Der Betrag ist innert 5 Tagen zu bezahlen. Kundschaft die Ihren Hund unregelmässig durch Evas Hundesitting betreuuen lässt, bezahlt direkt bei Abholung des Hundes.
Haftpflichtversicherung:
Evas Hundesitting verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Besitzerin/der Besitzer des Hundes bestätigt, dass der Hund haftpflichtversichert ist. Sollte der Hund Sach- oder Personenschäden verursachen, welche von den Versicherungen nicht übernommen werden, verpflichtet sich die Besitzerin/der Besitzer für den Schaden persönlich aufzukommen und diesen innert 30 Tage nach Feststellen der Schadensumme zu begleichen.
Annullation:
Die Buchung für einen Tagesplatz/ Spazierdienst/ Ferienplatz kann bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenfrei annulliert werden. Bei verspäteter Stornierung wird der Tagesplatz/ Spazierdienst/ Ferienplatz verrechnet.
Ferien:
Ferienabwesenheiten von Evas Hundesitting sowie Ferienabwesenheiten der regelmässig betreuten Hunde werden mindestens 4 Wochen im Voraus bekannt gegeben.
Kündigung des Vertrages:
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, jeweils per Ende des Monats.
Informationspflicht:
Evas Hundesitting und die Hundebesitzer verpflichten sich, sich gegenseitig über wichtige Vorkommnisse den betreuten Hund betreffend ehrlich und offen zu informieren. Drittpersonen gegenüber dürfen Informationen nur im gegenseitigen Einverständnis weitergegeben werden. Ausgenommen davon sind HundetrainerInnen und HundesitterInnen, die mit Evas Hundesitting zusammenarbeiten.
Vertrauen ist die Basis für eine gute Zusammenarbeit.